Beratungsangebote

Mitarbeitende unter dem Dach der Marienhaus Stiftung und der Hildegard-Stiftung haben die Wahl, ob sie die Beratung in ihrer Privatzeit wahrnehmen oder aktiv auf Anonymität verzichten und an ihren Arbeitgeber mit der Frage herantreten, ob er eine Freistellung von der Dienstzeit ermöglicht. Ein Rechtsanspruch auf Dienstbefreiung existiert allerdings nicht.