Gibt es für die Anreise zum Beratungsort Dienstreise-Kaskoversicherungsschutz für das Fahrzeug, mit dem der/die Mitarbeitende anfährt?

Wenn der Besuch des Institutes aus rein privaten Gründen erfolgt, besteht über den Arbeitgeber kein Dienstreise-Kaskoversicherungsschutz für das Fahrzeug, mit dem die Wegstrecke zum Institut zurückgelegt wurde.

Bei vom Dienstgeber genehmigten Fahrten besteht Dienstreise-Kaskoversicherungsschutz über den Arbeitgeber. Darüber hinaus kann bei anderen Fahrten zum Institut, die in einem inneren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen (wie z. B. bei Coaching oder Supervision), im Einzelfall ein Kaskoversicherungsschutz über den Dienstgeber bestehen. Wenden Sie sich also im Falle eines Schadens auf jeden Fall an Ihren Dienstgeber!

Mitversichert in diesem Rahmen ist auch der Schaden, der dem Versicherten durch die wegen eines während einer Dienstfahrt verursachten Haftpflichtschadens erfolgten Anhebung des Beitragssatzes der für sein Fahrzeug bestehenden Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung entsteht (Rabattverlust). Dieser Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe des Schadenaufwandes in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, maximal jedoch bis zu 2000,- € je Schadensereignis.