Gilt bei der Anreise zum Beratungsort des Institutes Unfallversicherungsschutz für Mitarbeitende?
Sofern die zurückgelegten Wege und damit der Besuch des Institutes in einem inneren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über den Arbeitgeber und damit bei der Berufsgenossenschaft. Hierbei spielt es für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz keine Rolle, ob das Gesprächsangebot im Institut mit dem Arbeitgeber abgestimmt ist oder nicht.
Sollte der Besuch des Institutes aus rein privaten Motiven erfolgen, handelt es sich nicht um eine versicherte Tätigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches 7. Daher besteht hier kein Unfallversicherungsschutz für die Wegstrecke zum Institut.